Schulbescheinigungen und Schülerausweise

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Schulbescheinigungen und Schülerausweise

Sehr geehrte Eltern,

wir erhalten vermehrt Anfragen zur Ausstellung von Schulbescheinigungen für die Vereine. Laut Corona-Verordnung Schulen vom 28.07.21 gilt:

„Schülerinnen und Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule gelten als getestet. Das gleiche gilt für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet oder noch nicht eingeschult sind. Sie benötigen deshalb z.B. für den Besuch im Zoo oder Restaurant keinen Nachweis mehr über ein negatives Testergebnis, sondern müssen nur glaubhaft machen, dass sie Schülerinnen oder Schüler sind. Dies ist z.B. durch einen Schülerausweis, durch ein Schülerabo der Verkehrsbetriebe oder für die jüngeren Kinder und Schülerinnen und Schüler durch einen schlichten Altersnachweis möglich.

Somit ist eine Bescheinigung von Seiten der Grundschule nicht notwendig. Ein Altersnachweis ist ausreichend.

sh. Kultusministerium