Hoffnungslauf
29. April 2022FSJ Stelle ab 09/2022
7. Mai 2022Zum 3. Mai 2022 wurde die Corona-Verordnung Absonderung geändert.
Positiv auf das Corona-Virus getestete Personen müssen sich weiterhin sofort nach Kenntnis des positiven PCR- oder Schnelltestergebnisses in Absonderung begeben. Künftig beträgt die Isolation für diese Personen im Regelfall nur noch fünf Tage. Nach diesem Zeitraum endet die Isolation, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome haben. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden.
Für Personen, die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, insbesondere Haushaltsangehörige, besteht nun -unabhängig von ihrem Impf- und Immunstatus- keine Absonderungspflicht mehr.
Dies bedeutet, dass z.B. eine Schülerin bzw. ein Schüler, in deren häuslichem Umfeld eine Infektion mit dem Corona-Virus aufgetreten ist, sich nicht mehr in Absonderung begeben muss, sondern regulär am Schulbetrieb teilnehmen kann.