Sekretariat geschlossen
28. September 2022Erste Hilfe
11. Oktober 2022Sehr geehrte Eltern,
da immer wieder Anträge auf Beurlaubung gestellt werden, möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:
Eine Beurlaubung aus wichtigem Grund kann nur dann gewährt werden, wenn sie rechtzeitig beim Klassenlehrer/ bei der Klassenlehrerin bzw. bei der Schulleitung beantragt wurde. Eine Verlängerung der Ferien sieht die Verwaltungsvorschrift auch im Bereich der wichtigen persönlichen Gründe ausdrücklich nicht vor. Richten Sie Ihre Urlaubsplanung bitte nach den Ferienterminen des Landes Baden-Württemberg aus und sehen Sie bitte von Freistellungsanträgen, die über die offizielle Ferienzeit hinausgehen, ab. Eine Übersicht über die Ferien bzw. unterrichtsfreien Tagen entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.