Unterrichtsbeginn an der Schillerschule
30. Juli 2020Aktualisierte Gesundheitsabfrage
10. September 2020Sehr geehrte Eltern,
ich hoffe, Sie hatten eine gute Sommerzeit. Das neue Schuljahr steht vor der Tür und mit diesem Brief möchte ich Sie über den Unterrichtsbesuch Ihrer Kinder im Schuljahr 2020/21 informieren. Da es sich um den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen handelt, findet der Unterricht sowohl im Ganztag als auch in den Regelklassen unter der Einhaltung der Corona- Hygienemaßnahmen statt.
Die Kinder werden klassenweise unterrichtet, es gilt diesbezüglich kein Abstandsgebot. Die Arbeitsgemeinschaften finden in festen Lerngruppen statt, die Pausen werden jahrgangsweise organisiert, d.h. für jede Jahrgangsstufe ist ein fester Pausenhof vorgesehen. Die Lehrer und Lehrerinnen erklären den Kindern die genaue Vorgehensweise am ersten Schultag. Das Patenmodell der Viertklässler und Erstklässler kann leider nicht stattfinden, da aufgrund der Vorschriften auf eine Mischung der Jahrgänge verzichtet werden muss. Auf dem Schulhof sowie auf den Wegen innerhalb des Schulhauses empfehlen wir, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichtes ist auf freiwilliger Basis möglich, es ist aber nicht erforderlich. Da die Kinder sich in den Jahrgängen nicht mischen sollen, ist der Einlass für die Kinder der dritten und vierten Klassen um 7.45Uhr, für die Kinder der ersten und zweiten Klassen um 7.55Uhr. Der Zugang in das Schulhaus ist für jede Klasse unterschiedlich. Die Pläne dazu sind dieser E-Mail angehängt und Sie finden diese auch auf unserer Homepage.
Sowohl der Sport-, Schwimm- als auch der Musikunterricht kann unter bestimmten Voraussetzungen wieder stattfinden (vgl. km-bw.de). Bezüglich des Schwimmunterrichtes erhalten Sie im Laufe der nächsten Tage noch weitere Informationen.
Damit der Schulbetrieb für alle Kinder wieder starten kann, ist es vorgeschrieben, dass Sie eine Erklärung über einen möglichen Ausschluss vom Schulbetrieb nach der „Corona-Verordnung Schule“ und der „Corona-Verordnung Einreise Quarantäne“ unterzeichnen und der Schule vorlegen (vgl. Formular im Anhang).
Es handelt sich um eine Erklärung bezüglich
- der Rückkehr aus Risikogebieten
- des möglichen Vorliegens von Corona-Symptomen bei Ihrem Kind,
- der möglichen Kontakte zu infizierten Personen
als eventuelle Ausschlussgründe für die Teilnahme am Präsenzunterricht.
Sie versichern mit Ihrer Unterschrift,
- dass Ihnen diese Ausschlussgründe bekannt sind,
- dass Sie sich verpflichten, die Schule unverzüglich zu informieren, wenn ein Ausschlussgrund vorliegt
- dass beim Auftreten von Symptomen bei Ihrem Kind während des Schultages der Schulbesuch beendet wird und Ihr Kind umgehend von der Schule abgeholt werden muss, sofern es den Heimweg nicht selbst antreten kann.
Das entsprechende Formular ist dieser E-Mail angehängt und kann auf unserer Homepage heruntergeladen werden. Sollten Sie das Dokument zu Hause ausdrucken, so sind nur die Seiten 1 und 2 (letztere mit Ihrer Unterschrift) als Rücklauf bei der Schule einzureichen (nicht die anhängende Datenschutzerklärung). Bitte geben Sie das ausgefüllte Formular über die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen an die Schule.
Schüler/innen und Schüler, für welche die Bescheinigung in der Schule nicht abgegeben wurde oder welche diese am ersten Schultag nicht mitbringen, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen und müssen von uns nach Hause geschickt werden.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und wünsche uns allen einen schönen, gelassenen und gesunden Start in das neue Schuljahr!
Mit freundlichen Grüßen,
Jutta C. Stempfle-Stelzer
Rektorin