Neue Informationen zur Betreuung ab 19.04.21
16. April 2021Rückkehr in den „Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen“ – aktueller Stand
20. Mai 2021Sehr geehrte Eltern,
nach einer Woche Fernunterricht gehen wir aktuell davon aus, dass ab Montag, 19.04.21, der Schulbetrieb nur sehr eingeschränkt möglich ist und im Wechselbetrieb stattfindet – vorbehaltlich neuer politischer Entscheidungen. Sollten die Inzidenzen über 200 gehen, so ist aktuell davon auszugehen, dass kein Präsenzbetrieb stattfinden kann.
Die politische Diskussion, ob der Präsenzunterricht auch bei einer Inzidenzzahl kleiner 200 abgesagt wird, bestimmt die Presse. Hierzu können wir von Schulseite aus nichts beitragen. Für uns gilt nach den derzeitigen Vorgaben: Der Präsenzunterricht im Wechsel beginnt ab Montag, 19.04. (vgl. Details im letzten Elternbrief und siehe unten); sollten sich über das Wochenende andere politische Entscheidungen ergeben, so werden wir Ihnen dies über die Elternbeiratsvorsitzenden und die Homepage mitteilen. Die Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. Die Eltern können von diesem Recht Gebrauch machen, indem Sie dies in schriftlicher Form (mit Unterschrift) den Klassenlehrern mitteilen; da die meisten Lehrerwochenstunden in den Präsenzunterricht fließen, wird der Fernunterricht vor allem über Materialpakete stattfinden.
Das Land hat in seiner neuen Verordnung ein Zutrittsverbot an den Schulen für alle Personen, die nicht regelmäßig getestet werden, ausgesprochen. Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist somit an eine Zustimmung der Eltern zu zweimaligen Testungen pro Woche gekoppelt. Insofern versuchen wir nun, auch dies zu organisieren:
Für die Schillerschule wird der Schulalltag wie folgt aussehen:
1. Unterricht
12.04.-16.04.2021
Klasse 1-4: Fernunterricht, Klassenarbeiten, die in dieser Woche vorgesehen waren, müssen aufgrund des Pandemiegeschehens verschoben werden und dürfen in dieser Woche nicht geschrieben werden.
19.04.-25.4.21 Wechselunterricht (unter Vorbehalt entsprechend der Entwicklung des Pandemiegeschehens)
Genauere Informationen (Uhrzeiten, Gruppen) hierzu, erhielten Sie direkt von der Schulleitung bzw. von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern.
Die Schüler kommen über die ihnen bisher zugewiesenen Eingänge und waschen sich die Hände im Klassenzimmer bevor der Unterricht beginnt. Es findet keine Hofpause statt; bitte lassen Sie Ihr Kind gut frühstücken, da das Essen im Klassenzimmer nicht möglich ist. Die Betreuungszeiten der Notbetreuung stehen auf der Homepage, Ansprechpartnerin ist Frau Imperiale.
Wir würden uns freuen, wenn diese Regelungen mittelfristig gelten würden und hoffen, dass die jetzigen Ihnen vorliegenden Planungen zumindest bis Pfingsten gelten – wenn die Zahlen nicht steigen.
2. Umgang mit Schnelltests
An der Schillerschule werden seit Fasching Testungen durchgeführt. Ein negativer Corona-Schnelltest ist nun Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht – sowohl aller Mitarbeiter wie auch aller am Präsenzunterricht teilnehmenden Kinder. Der Schnelltest (einfacher Nasentest, sogenannter „Nasenpopeltest“) wird zwei Mal pro Woche innerhalb des Schulbetriebes stattfinden. Das Testen beginnt ab Montag, 19.4.21 für alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht verbindlich. Wir sind sehr dankbar, dass uns die Stadt hier unterstützt und die Testungen innerhalb der Schule nach wie vor von der Arztpraxis Willinger durchgeführt werden. Im Fall eines positiven Schnelltestes muss die betroffene Person das Schulgelände verlassen und einen PCR-Test durchführen. Sollte dieses Ergebnis ebenso positiv sein, erfolgt die Meldung beim Gesundheitsamt. Dieses erkundigt sich nach den Gegebenheiten an der Schule/innerhalb der Klasse und entscheidet über weitere Maßnahmen. Selbstverständlich nehmen nur die Schülerinnen und Schüler am Test teil, von denen eine Genehmigung durch deren Eltern vorliegt. Schülerinnen und Schüler, die sich nicht testen, erhalten Fernunterricht. Der Fernunterricht erfolgt grundsätzlich über Lernmaterialien.
3. Maskenpflicht
Weiterhin besteht für alle am Schulleben Beteiligten die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Es sind lediglich diejenigen befreit, die ein belastbares ärztliches Attest vorlegen können. Hierfür gelten sehr klare Kriterien, die wir von schulischer Seite abprüfen müssen. Alternativen zur OP-Maske oder zu FFP2-Masken sind nicht gestattet. Kinder, die von der Maskenpflicht befreit sind, werden an ihrem Arbeitsplatz durch Schutzscheiben geschützt.
4. Hygiene-Regeln
Nach den Vorgaben muss der Abstand von 1,5 m von allen eingehalten werden, auch wenn Masken getragen werden. Wir haben mit unseren CO2-Messgeräten ein sehr gutes Lüftungskonzept, die Hygiene-Regeln sind einzuhalten, die Tische stehen wieder in einem Abstand von 1,5 Metern.
5. Angebot unseres Sozialarbeiters und unserer Schulseelsorgerin
Wir wissen, dass es für alle schwierige Zeiten sind. Gerne können Sie das Angebot unseres Sozialarbeiters Herrn Hanke (Vertretung Frau Anders-Lasch Tel.: 06227 / 35-3040 ) und unserer Schulseelsorgerin Frau Fröhlich-Waldi in Anspruch nehmen.
Als Pädagogen fallen uns diese Regelungen nicht leicht, da wir um die Bedeutung der Beziehungen innerhalb des sozialen Miteinanders wissen und aus diesen Beziehungen in unserem Beruf auch leben. Umso mehr hoffen wir auf den Frühling und den Sommer und sehen ein Licht am Ende des Tunnels!
Sollten Sie Fragen haben – wir sind für Sie da! Ich bin stets in engem Austausch mit den Elternbeiratsvorsitzenden, auch diese sind für Sie da!
Bleiben Sie gesund, es wird endlich Frühling!
Mit freundlichen Grüßen
Jutta C. Stempfle-Stelzer
Rektorin
Immer wenn ich mitten im Alltag innehalte und gewahr werde, wie viel mir geschenkt ist, werden die zahllosen Selbstverständlichkeiten zu einer Quelle des Glücks. Gustave Flaubert.